Eine Krankenzusatzversicherung ist die ideale Ergänzung zum gesetzlichen Grundschutz. Gesetzlich Versicherte können die Kassenleistungen mit einer privaten Zusatzversicherung aufstocken und sich so vor hohen Behandlungskosten schützen, die die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt.
Die private Krankenvollversicherung steht Beamten, Selbständigen und Arbeitnehmer deren Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt offen.
Eine Zahnzusatzversicherung ist eine spezielle Form der Krankenzusatzversicherung, die bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden kann. Sie deckt Risiken ab, die nicht bzw. nur zum Teil von den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert sind und ermöglicht damit eine finanzielle Ergänzung derer Leistungen.
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Die stationäre Krankenzusatzversicherung gehört zu den privaten Krankenzusatzversicherungen und erweitert den Versicherungsschutz gesetzlich krankenversicherter Personen (GKV) im Krankenhaus.
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Die ambulante Krankenzusatzversicherung gehört zu den privaten Krankenzusatzversicherungen und erweitert den Versicherungsschutz gesetzlich krankenversicherter Personen (GKV) für ambulante Behandlungen.
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