Berufs­unfähig­keit

Berufsunfähigkeit

Gerade in Zeiten, in denen die gesetzliche Rentenversicherung vielen Menschen bei Berufs­unfähig­keit keinen Schutz mehr bietet, gehört die private Absicherung der eigenen Arbeitskraft zu den wichtigsten Vorsorgeaufgaben überhaupt. Besonders, wenn Sie nach 1960 geboren wurden. Die gesetzliche Rentenversicherung sieht für Sie dann nur noch Leistungen vor, wenn aus gesundheitlichen Gründen Ihre Erwerbsfähigkeit – egal in welchem Beruf – gemindert ist. Ihr zuletzt ausgeübter Beruf und das daraus erzielte Einkommen spielen dabei keine Rolle. Jede Tätigkeit gilt zunächst als zumutbar, bevor Sie Leistungen erhalten.

Mit einer selbstständigen Berufs­unfähig­keitsversicherung nehmen Sie Ihre Vorsorge selbst in die Hand. Sie sichern sich damit auf höchstem Niveau aktiv gegen die wirtschaftlichen Folgen einer Berufs­unfähig­keit ab. Unser Angebot ist schnell erklärt: niedrige Beiträge, maximaler Schutz.

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