Als Grundfähigkeitsversicherung wird eine Risikoversicherung bezeichnet, die den Verlust von bestimmten definierten Grundfähigkeiten wie Gehen, Treppensteigen, Stehen, Sinnen wie Sehen, Sprechen, Hören oder Fertigkeiten wie Autofahren oder Fahrradfahren durch Auszahlung einer monatlichen Rente auffangen soll.