Eine Glasbruchversicherung bietet für Gebäude- und Mobiliarverglasung Versicherungsschutz gegen Glasbruch. Unter Gebäudeverglasungen versteht man mit dem Wohnhaus und zugehöriger Garagen fest verbundene Außen- und Innenscheiben, zum Beispiel Scheiben von Wintergärten und Türen. Der Schutz gegen Glasbruch besteht für Schäden am Versicherungsort. Unter Versicherungsort versteht man die in der Police bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden. Für versicherte bewegliche Gegenstände (Mobiliarverglasung), zum Beispiel Glastische oder Vitrinen, besteht nur innerhalb des Versicherungsortes Deckung.
Neben den reinen Sachschäden sind auch die dabei entstehenden Kosten wie zum Beispiel Aufräum- und Entsorgungskosten versichert. Zusätzlich sind weitere Einschlüsse möglich, wie zum Beispiel die Erneuerung von Glasmalereien und -verzierungen. Nicht versichert sind jedoch Nicht-Glasteile, wie beispielsweise neue Einfassungen aus Metall. Allerdings gibt es inzwischen auch Anbieter, die beispielsweise bei einem mitversicherten Ceranfeld auch die Elektronik mit bezahlen, wenn diese aufgrund einem Glasbruch getauscht werden muss.